• Kanzlei Karlsruhe

    Eberhard F. Schrey
    Welfenstraße 10
    76137 Karlsruhe
    Tel. 0721 / 98 20 120
    Fax 0721 / 98 20 130
    Mail an Schrey
  • Kanzlei Appenweier

    Hans-Peter Krieg
    Rheinstraße 20
    77767 Appenweier
    Tel. 07805 / 96 67 0
    Fax 07805 / 96 67 18
    Mail an Krieg

Forderungseinzug

Mehr und mehr wird es zu einer schlechten Begleiterscheinung unserer Zeit, dass immer weniger Menschen ihren Verbindlichkeiten nachkommen. Deshalb ist es an uns, Betriebe und Privatleute, die teilweise schlichtweg mit der Situation überfordert scheinen, gegen solche Zahlungsverweigerer zu unterstützen.

Wir übernehmen die Forderungsbeitreibung vom ersten Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung für Ihr Unternehmen und im privaten Bereich.

Wenn die Forderung erfolgreich eingezogen werden kann, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos.

Wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, bieten wir Ihnen Sonderkonditionen an.

Sollte unsere Tätigkeit im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens und des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach den §§ 803 bis 863 und der §§ 899 bis 915 der Zivilprozessordnung nicht zu einer Beitreibung der Anwaltsgebühren geführt haben, stellen wir nur einen Teil zur Bezahlung in Rechnung.

Den anderen Teil Ihres Gebührenerstattungsanspruchs gegen den Schuldner treten Sie uns an Erfüllung statt ab, zahlen also insoweit nicht.

Die von uns verauslagten Kosten wie z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren, Auskunftskosten von Gewerbeämtern, Einwohnermeldeämtern, Handelsregistern etc. müssen wir Ihnen in jedoch in Rechnung stellen.