• Kanzlei Karlsruhe

    Eberhard F. Schrey
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Vorsorgevollmachten

Rechtsanwalt Schrey

Sie können auf Grund Krankheit und Unfall in jungen Jahren oder Alters in die Lage kommen Ihre Angelegenheit nicht mehr selber regeln zu können.

Wir entwerfen Ihnen vorher eine  individuelle Vorsorgevollmacht, die Personen Ihres Vertrauens dann in die Lage versetzt für Sie zu handeln.

Sie verhindern dadurch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht.

Wir übernehmen für Sie auch als Vorsorgebevollmächtigter die rechtliche Betreuung, insbesondere durch

Damit ist der Einsatz Ihrer finanziellen Ressourcen zu Ihrem Wohl gesichert. Die Vorsorgebevollmächtigung von uns bedarf jedoch einer gesonderten vertraglichen Regelung.